Anmeldung Klasse 5 Schuljahr 2025/2026
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie die für die Anmeldung wichtigen Formulare. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 09.05.2025 bei uns per Post eingehen oder in unsere Postkästen eingeworfen werden:
Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht Humboldtstr. 1 26160 Bad Zwischenahn |
oder |
Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht Göhlenweg 3 26188 Edewecht |
- Checkliste
- Anmeldebogen
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Anmeldung Schülerbusverkehr (falls erforderlich)
- Informationsschreiben an Erziehungsberechtigte zur Abfrage von Vorerkrankungen der an einer Schulfahrt teilnehmenden Kinder
- Informationsschreiben zum Eltern-IServ
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
- Kopie des Impfpasses (Nachweis Masernschutzimpfung)
- Kopie des Schwimmpasses (Nachweis Schwimmabzeichen)
Verfahren der Schulbuchausleihe
- Information Schulbuchausleihe
- Anmeldung Schulbuchausleihe
- Schulbuchliste 5. Klasse
- Informationen zu den Lernmittellisten, Abkürzungen
Anmeldung zum „offenen Ganztag“
Die nun folgenden Informationen gehören nicht zu den Anmeldeunterlagen. Die Materialien können Ihnen einen Einblick verschaffen über den 5. Jahrgang am GZE und weitere Angebote:
- Der 1. Schultag
- Materialliste 5. Jahrgang
- Kennenlernfahrten
- Stunden- und Pausenzeiten
- Informationen zur iPad-Nutzung
- Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
- Hinweise für die Eltern
- Information zum Schwimmabzeichen in Bronze
- Informationen der Gemeinde zur Schulmensa Standort Bad Zwischenahn
- Schulmensa Standort Bad Zwischenahn
- Schulmensa Standort Edewecht
- Voraussichtliche Kosten
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Einladung zum Abiturgottesdienst 2022
- Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Juni 2022 10:44
- Geschrieben von C Logemann
- Zugriffe: 893
Verbesserung in der Busbeförderung ab dem 8. Juni 2022
- Veröffentlicht am Dienstag, 07. Juni 2022 23:50
- Geschrieben von C Logemann
- Zugriffe: 720
Nach längeren Verhandlungen zwischen ElternvertreterInnen, dem Landkreis und dem Busunternehmen treten nun Änderungen in Kraft, die die Situation der frühen Ankunft am Standort Edewecht aus dem Bereich Friedrichsfehn/Wildenloh/Kleefeld deutlich verbessern werden:
Die Busse aus Friedrichsfehn fahren erst um 7:10 Uhr ab, sodass die Ankunftszeit an der Außenstelle auf 30 Minuten vor Schulbeginn reduziert wird.
Zudem werden künftig die Schülerinnen und Schüler für den Standort Bad Zwischenahn morgens mit der Linie 379 über Petersfehn nach Bad Zwischenahn fahren und die Schülerinnen und Schüler für den Standort Edewecht weiterhin mit der Linie 387.
Um nach den Sommerferien reibungslos starten zu können, sollen die Änderungen bereits am 8. Juni 2022 in Kraft treten, um eventuell auftretende Schwächen im System bis zu den Sommerferien bereinigen zu können.
Schülersammelzeitticket / 9 €-Ticket
- Veröffentlicht am Dienstag, 31. Mai 2022 10:35
- Geschrieben von Matthias Aumann
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Informationen zur Schulbuchausleihe 2022/23
- Veröffentlicht am Samstag, 14. Mai 2022 19:56
- Geschrieben von C Logemann
- Zugriffe: 1136
Anmeldung für die Lehrmittelausleihe und -ausgabe
Die Listen für die im nächsten Schuljahr verwendeten Lehrmittel und Informationen zur Ausleihe bzw. Lehrmittelausgabe sind in den letzten Tagen in den Klassen verteilt worden. Sie sind zusammen mit den Informationen zur Ausleihe und Anmeldezetteln auch auf der Homepage unter Infos Sek I/II >Schulbücher zu finden.
In den Klassenstufen 5-6 und 9-11 wird die Lehrbuchausleihe wie bisher stattfinden. Hier werden Print-Ausgaben der verwendeten Lehrbücher zur Verfügung gestellt. In Jahrgang 11 findet eine Teilausleihe statt. Für diese Ausleihe ist eine Neuanmeldung erforderlich.
In Jahrgang 7 und 8 wird im kommenden Schuljahr mit Tablets gearbeitet. Dadurch werden in diesen Jahrgängen verstärkt e-books zum Einsatz kommen. Die Lehrmittelausgabe wird für diese Jahrgänge eine Mischung aus Print-Ausgaben und e-book-Lizenzen bereitstellen. Da auch Lizenzen für kostenpflichtige Apps (Heftführung und Taschenrechner) von allen gekauft werden müssen, ist für den jeweiligen Jahrgang eine Neuanmeldung erforderlich. Hinweis: Eine eingelöste e-book-Lizenz kann nicht zurückgegeben, ersetzt oder ausgetauscht werden (z. B. beim Wechsel des Religions-/Werte-und-Normen-Kurses)!
In den Jahrgängen 9-13 ist die Arbeit mit e-books im Unterricht zulässig, die entsprechenden Lizenzen müssen jedoch selbst beschafft werden. Die Schule stellt im Rahmen der Lehrbuchausleihe nur gedruckte Bücher zur Verfügung. Wird die Arbeit mit e-books gewünscht, ist eine Teilnahme an der Ausleihe nicht sinnvoll. Der Vertrag müsste bis zum 15. Juni gekündigt werden. Hinweis: Wird wegen des Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen der Gebrauch des Tablets untersagt, müssen innerhalb einer Woche selbstständig Druckversionen der Lehrbücher beschafft werden, da im Unterricht nicht mehr auf die e-books zugegriffen werden kann.
WICHTIG! Die Teilnahmegebühr für die Lehrmittelausleihe bzw. -ausgabe muss bis zum 30.05.2022 auf dem Lehrmittelkonto (s. Informationen unter Infos Sek I/II>Schulbücher) eingegangen sein. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann die Versorgung mit Lehrmitteln zum Schuljahrsbeginn nicht gewährleistet werden. Dann müssen die Lehrmittel selbst besorgt werden.
Schulfrei während des mündlichen Abiturs 2022
- Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Mai 2022 13:35
- Geschrieben von C Logemann
- Zugriffe: 954
Kein Unterricht am Zukunftstag Donnerstag, 28.04.2022
- Veröffentlicht am Dienstag, 26. April 2022 13:53
- Geschrieben von Schulleiter
- Zugriffe: 688
Sehr geehrte Eltern,
der "Zukunftstag für Mädchen und Jungen in Niedersachsen" findet am 28. April 2022 statt. Mädchen und Jungen sollen beim Zukunftstag geschlechteruntypische Berufe erkunden, um so eventuell Impulse für die spätere Berufswahl zu bekommen. Mädchen sollen hierbei einen Einblick in technische, naturwissenschaftliche oder handwerkliche Berufe, Jungen sollen einen Einblick in soziale, pädagogische oder pflegerische Berufe erhalten.
Zeitgleich am Zukunftstag findet am GZE die Digi-SchiLf 4.0 (schulinterne Lehrerfortbildung) statt. An diesem Tag werden sich alle Lehrerinnen und Lehrer in verschiedenen Workshops mit dem „Einsatz des iPads im Unterricht" beschäftigen.
Der Unterricht entfällt daher am Donnerstag, 28. April 2022.
Falls Ihr Sohn/Ihre Tochter am 28. April 2022 am Zukunftstag teilnehmen und in einem Betrieb, einer Hochschule oder einer anderen Einrichtung einen Beruf erkunden will, füllen Sie bitte ein entsprechendes Antragsformular aus. Antragsformulare sind im Sekretariat (bei Frau Pahling bzw. Frau von Aschwege) zu erhalten bzw. abzugeben. Sie können den Antrag auch HIER herunterladen.
Für alle anderen Schülerinnen und Schüler findet am 28. April 2022 ein häuslicher Studientag statt, an dem schulische Aufgaben zu Hause bearbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich
Neue Regelungen für Infizierte und Kontaktpersonen
- Veröffentlicht am Freitag, 22. April 2022 14:52
- Geschrieben von Schulleiter
- Zugriffe: 869
In der Rundverfügung 05/2022 hat das Kultusministerium neue Regelungen für Covid-19-Infizierte Personen in der Schule festgelegt bzw. bestätigt, die allerdings nur bis zum 30.04.2022 gelten:
"Eine Verkürzung der häuslichen Isolation ist auf sieben Kalendertage (entspricht fünf Schultagen) möglich. Dazu muss ein negatives Antigenschnelltest-ergebnis oder ein negativer PCR-Test vorliegen.
Die Tests zur Verkürzung der Absonderungspflicht müssen in einem Testzentrum, einer Apotheke oder in einer Arztpraxis vorgenommen und offiziell bescheinigt werden. Sie sind für die Betroffenen kostenlos. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend.
Schülerinnen und Schüler, die nur aufgrund eines Kontaktes in der Schule Kontaktperson sind und keine Symptome haben, sind von der Pflicht zur Quarantäne ausgenommen, soweit sie sich an den fünf auf den letzten Kontakt folgenden Schultagen jeweils einem anerkannten PoC-Antigen-Test oder einem im Rahmen schulischer Testkonzepte verwendeten Test unterziehen und dieser jeweils ein negatives Ergebnis erbringt.
Über die Regelungen nach dem 30. April 2022 werden Sie rechtzeitig informiert."
Bewerbungswettbewerb Überflieger startet in die dritte Runde
- Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2022 21:34
- Geschrieben von C Logemann
- Zugriffe: 670
Neuer Durchlauf: "Bewerbungswettbewerb Überflieger" in Jahrgang 10 startet
Wie finde ich einen Praktikumsplatz und überzeuge Personalprofis digital von meinen Stärken? Diese und viele weitere Fragen zur beruflichen Zukunft stellen sich ab heute wieder unsere Schülerinnen und Schülern in Jg. 10. Mit Blick auf das Praktikum im Januar 2023 rückt das Thema "Bewerbung" auch in diesem Durchlauf auf besondere Weise in den Fokus: Beim "Bewerbungswettbewerbs Überflieger" verfassen alle in Jahrgang 10 als "Generalprobe" nicht nur Lebenslauf und Anschreiben, sondern bereiten ihre Unterlagen auch gleich für den Versand per E-Mail vor. Der Einsatz in eigener Sache lohnt sich wieder doppelt: Zum einen erhalten alle Teilnehmer/innen ein individuelles Feedback von echten Personalprofis aus hiesigen Betrieben, zum anderen warten auf die Sieger/innen wieder Shoppinggutscheine und Gutscheine für professionelle Bewerbungsfotos. Für die Klasse mit den meisten überzeugenden Bewerbungen gibt einen Zuschuss zur Klassenkasse. Abgabe-Termin ist der 23. Mai 2022, 19 Uhr. Allen Bewerbungsschreiberinnen und Bewerbungsschreibern viel Erfolg!
Julie Müller und Andreas Wilmes
Es bleibt dabei: 8 Tage täglich testen und Maske-Tragen empfohlen
- Veröffentlicht am Dienstag, 19. April 2022 10:39
- Geschrieben von Schulleiter
- Zugriffe: 628
Pünktlich am Nachmittag des Gründonnerstag teilte das Kultusministerium mit: "Die ersten acht Schultage vom 20.-29.4.2022 testen sich alle Schülerinnen und Schüler - auch die geimpften, genesenen und geboosterten - zuhause nach dem bekannten Verfahren. Ab dem 2. Mai bis zum Ende des Monats findet das Testen dann dreimal pro Schulwoche freiwillig statt."
Ist der Test negativ, dürfen die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen. Ist der Test positiv, muss zunächst die Schulleitung darüber informiert werden. Dann müssen die Schülerinnen und Schüler eine PCR-Bestätigung bei einem Arzt oder einer Apotheke einholen. Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, müssen die Schülerinnen und Schüler zuhause bleiben. Sie können sich frühestens nach 7 (!) Tagen und, wenn sie symptomfrei sind (!!), erneut selbsttesten. Fällt dieser Test negativ aus, darf die Schule wieder besucht werden, wenn nicht, ab dem Tag, an dem der Test negativ ausfällt.
Eine Maskenpflicht gibt es an den Schulen nicht mehr. Die Möglichkeit für Schulleitungen, eigenständig eine Maskenpflicht zu verhängen, sieht das Bundesinfektionsschutzgesetz nicht vor. Es gilt aber weiterhin die Empfehlung, freiwillig eine Maske zu tragen, weil sie eine einfache und wirkungsvolle Möglichkeit des Selbst- und Fremdschutzes ist.
Die Briefe des Kultusministers an die Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung sind im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahrensweisen am GZE" einzusehen.