Anmeldung Jahrgang 5 2024/25
Liebe Eltern,
hier finden Sie die für die Anmeldung wichtigen Formulare. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 30.04.2024 bei uns per Post eingehen oder in unsere Postkästen eingeworfen werden:
Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht Humboldtstr. 1 26160 Bad Zwischenahn |
oder | Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht Göhlenweg 3 26188 Edewecht |
- Checkliste
- Formular „Anmeldung"
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
- Kopie des Impfausweises (Nachweis Masernschutzimpfung)
- Informationsschreiben über die Abfrage von Vorerkrankungen
- Anmeldung zum Schülerbusverkehr
Verfahren der Schulbuchausleihe
- Information Schulbuchausleihe Jahrgang 5
- Allgemeine Informationen zur Schulbuchausleihe
- Anmeldung Schulbuchausleihe
- Schulbuchliste 5. Klasse
Anmeldung zum offenen Ganztag
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Es bleibt dabei: 8 Tage täglich testen und Maske-Tragen empfohlen
- Veröffentlicht am 19. April 2022
- Geschrieben von Klaus Friedrich
- Zugriffe: 348
Pünktlich am Nachmittag des Gründonnerstag teilte das Kultusministerium mit: "Die ersten acht Schultage vom 20.-29.4.2022 testen sich alle Schülerinnen und Schüler - auch die geimpften, genesenen und geboosterten - zuhause nach dem bekannten Verfahren. Ab dem 2. Mai bis zum Ende des Monats findet das Testen dann dreimal pro Schulwoche freiwillig statt."
Ist der Test negativ, dürfen die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen. Ist der Test positiv, muss zunächst die Schulleitung darüber informiert werden. Dann müssen die Schülerinnen und Schüler eine PCR-Bestätigung bei einem Arzt oder einer Apotheke einholen. Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, müssen die Schülerinnen und Schüler zuhause bleiben. Sie können sich frühestens nach 7 (!) Tagen und, wenn sie symptomfrei sind (!!), erneut selbsttesten. Fällt dieser Test negativ aus, darf die Schule wieder besucht werden, wenn nicht, ab dem Tag, an dem der Test negativ ausfällt.
Eine Maskenpflicht gibt es an den Schulen nicht mehr. Die Möglichkeit für Schulleitungen, eigenständig eine Maskenpflicht zu verhängen, sieht das Bundesinfektionsschutzgesetz nicht vor. Es gilt aber weiterhin die Empfehlung, freiwillig eine Maske zu tragen, weil sie eine einfache und wirkungsvolle Möglichkeit des Selbst- und Fremdschutzes ist.
Die Briefe des Kultusministers an die Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung sind im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahrensweisen am GZE" einzusehen.