Hitzefrei (allgemeine Regelungen am GZE)
- Zuletzt aktualisiert am 02. Juni 2018
- Veröffentlicht am 02. Juni 2018
- Geschrieben von Matthias Aumann
- Zugriffe: 6824
Grundsätzliche Verfahrenshinweise:
Für einzelne oder alle Klassen von Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I (Jg. 5-10) kann durch die Schulleitung Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen (vgl. RdErl. d. MK vom 20.12.2013, Unterrichtsorganisation, hier: Nr. 4.5).
Die Entscheidung, ob der Unterricht früher beendet wird, wird anhand von Temperaturmessungen in den Räumlichkeiten am jeweiligen Tag getroffen, sodass eine frühzeitige Mitteilung, z.B. bereits am Vortag, in der Regel nicht möglich ist.
Die Schülerbeförderung durch den Landkreis Ammerland mit Bussen und Taxen ist sichergestellt. Sollte eine Betreuung in der Schule nötig sein, wird diese selbstverständlich eingerichtet.
Friedrich, Schulleiter