Anmeldung Klasse 5 Schuljahr 2025/2026
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie die für die Anmeldung wichtigen Formulare. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 09.05.2025 bei uns per Post eingehen oder in unsere Postkästen eingeworfen werden:
Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht Humboldtstr. 1 26160 Bad Zwischenahn |
oder |
Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht Göhlenweg 3 26188 Edewecht |
- Checkliste
- Anmeldebogen
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Anmeldung Schülerbusverkehr
- Informationsschreiben an Erziehungsberechtigte zur Abfrage von Vorerkrankungen der an einer Schulfahrt teilnehmenden Kinder
- Informationsschreiben zum Eltern-IServ
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
- Kopie des Impfpasses (Nachweis Masernschutzimpfung)
- Kopie des Schwimmpasses (Nachweis Schwimmabzeichen)
Verfahren der Schulbuchausleihe
- Information Schulbuchausleihe
- Anmeldung Schulbuchausleihe
- Schulbuchliste 5. Klasse
- Informationen zu den Lernmittellisten, Abkürzungen
Anmeldung zum „offenen Ganztag“
Die nun folgenden Informationen gehören nicht zu den Anmeldeunterlagen. Die Materialien können Ihnen einen Einblick verschaffen über den 5. Jahrgang am GZE und weitere Angebote:
- Der 1. Schultag
- Materialliste 5. Jahrgang
- Kennenlernfahrten
- Stunden- und Pausenzeiten
- Informationen zur iPad-Nutzung
- Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
- Hinweise für die Eltern
- Information zum Schwimmabzeichen in Bronze
- Informationen der Gemeinde zur Schulmensa Standort Bad Zwischenahn
- Schulmensa Standort Bad Zwischenahn
- Schulmensa Standort Edewecht
- Voraussichtliche Kosten
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Maskenpflicht im Unterricht bleibt bis 02.04.2022
- Veröffentlicht am 18. März 2022
- Geschrieben von Schulleiter
- Zugriffe: 592
Mit neuen Briefen an Eltern, Schülerinnen und Schüler der Sek. I und der Sek. II sowie an Lehrkräfte und Schulleitungen hat der nds. Kultusminister auf die heutige Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf Bundesebene reagiert. In Niedersachsen wird die Möglichkeit einer Übergangsregelung genutzt. D.h. bis zum 02.04.2022 bleibt es bei der Maskenpflicht (medizin. Maske) im Unterricht der Jahrgänge 5 bis 13. Der Exit-Plan behält bis zu den Osterferien seine Gültigkeit.
Anschließend wird weitgehend mit freiwilligen Maßnahmen und Empfehlungen gearbeitet werden müssen, etwas anderes lässt das IfSG leider nicht zu - angesichts der Infektionslage bedauerlicherweise. Es wird deshalb empfohlen - vor allem für die Zeit direkt nach den Osterferien -, im Sek I- und Sek II-Bereich auch weiterhin Masken zu tragen. Außerdem bleibt es dabei, dass direkt nach den Ferien sich alle Schülerinnen und Schüler täglich testen müssen.
Zum Schutz vor Infektionskrankheiten sollten die hier hinterlegten Basismaßnahmen zur Hygiene immer beachtet werden.
Alle aktuellen Briefe und Exit-Pläne finden Sie auch im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona Zeiten - Informationen und Verfahrensweisen am GZE".