Anmeldung Jahrgang 5 2024/25
Liebe Eltern,
hier finden Sie die für die Anmeldung wichtigen Formulare. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 30.04.2024 bei uns per Post eingehen oder in unsere Postkästen eingeworfen werden:
Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht Humboldtstr. 1 26160 Bad Zwischenahn |
oder | Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht Göhlenweg 3 26188 Edewecht |
- Checkliste
- Formular „Anmeldung"
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
- Kopie des Impfausweises (Nachweis Masernschutzimpfung)
- Informationsschreiben über die Abfrage von Vorerkrankungen
- Anmeldung zum Schülerbusverkehr
Verfahren der Schulbuchausleihe
- Information Schulbuchausleihe Jahrgang 5
- Allgemeine Informationen zur Schulbuchausleihe
- Anmeldung Schulbuchausleihe
- Schulbuchliste 5. Klasse
Anmeldung zum offenen Ganztag
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Neue Rundverfügung 22/2021 und Rahmenhygieneplan Corona Schule 7.0
- Veröffentlicht am 28. August 2021
- Geschrieben von Klaus Friedrich
- Zugriffe: 478
Das Kultusministerium hat eine neue Rundverfügung 22/2021 sowie den aktuellen Rahmenhygieneplan (RHP) 7.0 veröffentlicht. Beide Texte sind auch in dem nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" einzusehen.
Sie finden in den beiden Dokumenten die amtlichen Vorgaben für den Schulunterricht ab Donnerstag 02.09.2021:
- die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken (ab dem 14. Lebensjahr, jüngere Schülerinnen und Schüler (SuS): Alltagsmaske) überall im Schulgebäude auch im Unterricht (Ausnahme: Sport und bei Klausuren und Klassenarbeiten am Sitzplatz mit 1,5 m Abstand)
- die Testpflicht: an den ersten sieben Schultagen täglich, danach an drei Tagen in der Woche, am GZE: i.d.R. am Montag,Mittwoch, Freitag. Mit entsprechendem Nachweis sind Geimpfte und Genesene von der Testpflicht ausgenommen, gilt auch für SuS. Auch für die Einschulung des neuen 5. Jg. gilt die 3G-Regel und damit Testpflicht für SuS und begleitende Eltern, wenn sie nicht nachweislich geimpft oder genesen sind.
- Befreiung von der Präzenzpflicht für den Unterricht in der Schule nur in Härtefällen.