Anmeldung Klasse 5 Schuljahr 2025/2026
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie die für die Anmeldung wichtigen Formulare. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 09.05.2025 bei uns per Post eingehen oder in unsere Postkästen eingeworfen werden:
Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht Humboldtstr. 1 26160 Bad Zwischenahn |
oder |
Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht Göhlenweg 3 26188 Edewecht |
- Checkliste
- Anmeldebogen
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Anmeldung Schülerbusverkehr
- Informationsschreiben an Erziehungsberechtigte zur Abfrage von Vorerkrankungen der an einer Schulfahrt teilnehmenden Kinder
- Informationsschreiben zum Eltern-IServ
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
- Kopie des Impfpasses (Nachweis Masernschutzimpfung)
- Kopie des Schwimmpasses (Nachweis Schwimmabzeichen)
Verfahren der Schulbuchausleihe
- Information Schulbuchausleihe
- Anmeldung Schulbuchausleihe
- Schulbuchliste 5. Klasse
- Informationen zu den Lernmittellisten, Abkürzungen
Anmeldung zum „offenen Ganztag“
Die nun folgenden Informationen gehören nicht zu den Anmeldeunterlagen. Die Materialien können Ihnen einen Einblick verschaffen über den 5. Jahrgang am GZE und weitere Angebote:
- Der 1. Schultag
- Materialliste 5. Jahrgang
- Kennenlernfahrten
- Stunden- und Pausenzeiten
- Informationen zur iPad-Nutzung
- Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
- Hinweise für die Eltern
- Information zum Schwimmabzeichen in Bronze
- Informationen der Gemeinde zur Schulmensa Standort Bad Zwischenahn
- Schulmensa Standort Bad Zwischenahn
- Schulmensa Standort Edewecht
- Voraussichtliche Kosten
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Neue Rundverfügung 22/2021 und Rahmenhygieneplan Corona Schule 7.0
- Veröffentlicht am 28. August 2021
- Geschrieben von Schulleiter
- Zugriffe: 693
Das Kultusministerium hat eine neue Rundverfügung 22/2021 sowie den aktuellen Rahmenhygieneplan (RHP) 7.0 veröffentlicht. Beide Texte sind auch in dem nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" einzusehen.
Sie finden in den beiden Dokumenten die amtlichen Vorgaben für den Schulunterricht ab Donnerstag 02.09.2021:
- die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken (ab dem 14. Lebensjahr, jüngere Schülerinnen und Schüler (SuS): Alltagsmaske) überall im Schulgebäude auch im Unterricht (Ausnahme: Sport und bei Klausuren und Klassenarbeiten am Sitzplatz mit 1,5 m Abstand)
- die Testpflicht: an den ersten sieben Schultagen täglich, danach an drei Tagen in der Woche, am GZE: i.d.R. am Montag,Mittwoch, Freitag. Mit entsprechendem Nachweis sind Geimpfte und Genesene von der Testpflicht ausgenommen, gilt auch für SuS. Auch für die Einschulung des neuen 5. Jg. gilt die 3G-Regel und damit Testpflicht für SuS und begleitende Eltern, wenn sie nicht nachweislich geimpft oder genesen sind.
- Befreiung von der Präzenzpflicht für den Unterricht in der Schule nur in Härtefällen.