Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht - Kontakt: Bad Zwischenahn icon---Email gelb / Tel.: 04403-94880 | Edewecht icon---Email gelb / Tel.: 04405-9856611

Die Schulordnung des GZE

Die Schulordnung regelt über den gesetzlichen Rahmen hinaus das Zusammenleben an der Schule. Dieses soll von Mitverantwortung, gegenseitigem Respekt, gegenseitiger Rücksichtnahme und Beachtung des Umweltschutzes getragen sein.

Die Schulordnung des Standorts Bad Zwischenahn:

Standort Bad Zwischenahn:

A. Verhalten in Schule und Unterricht

1. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer erscheinen pünktlich zum Unterricht.

2. Wenn eine Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht zum Unterricht erschienen ist, meldet sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Sekretariat.

3. Jede Schülerin und jeder Schüler ist mitverantwortlich für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Freigelände und für den sparsamen Umgang mit Energie.

4. Wer Schuleigentum oder das Eigentum seiner Mitschülerinnen und Mitschüler grob fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt, muss Ersatz leisten. Ausstellungsgegenstände und Bilder dürfen nicht angetastet werden.

5. In den Klassen 5-10 werden Ordnungsdienste eingerichtet. Zu deren Aufgaben gehören die Reinigung der Tafel, Kontrolle der Sauberkeit und Ordnung im Klassenraum und auf dem dazugehörigen Flur, das Lüften u. ä.

6. Smartphones und Geräte mit ähnlichen Funktionen (MP3-Player, private Tablets, Laptops, PCs) sind grundsätzlich stumm und vibrationsfrei in der Schultasche aufzubewahren. Alternativ dazu können die Geräte auch, so wie es bei Klausuren üblich ist, auf einem separaten „Techniktisch" abgelegt werden. Über das Verfahren befindet die Lehrkraft. Den Schülerinnen und Schülern der Jg. 5-10 ist die Nutzung der oben genannten Geräte grundsätzlich überall auf dem Schulgelände verboten. Davon ausgenommen ist die Kommunikation (Telefonieren, Verschicken von Nachrichten) in einer speziell dafür ausgewiesenen Kommunikationszone. Diese befindet sich im Windfang des Haupteinganges. Den Schülerinnen und Schülern der Jg. 11-13 ist die geräuschlose Nutzung der genannten Geräte nur im Bereich des Z-Gebäudes außerhalb der Unterrichtsstunden gestattet.

7. Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonmaterial ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung, durch Lehrkräfte sowie des Einverständnisses der betreffenden Personen. Inhalte, die jugendgefährdend sind oder illegal erworben wurden, sowie Inhalte, die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, dürfen nicht gezeigt werden. Im Falle des Verdachts eines Verstoßes gegen diese Regelungen kann das Gerät von einer Lehrkraft in Verwahrung genommen und nach Unterrichtsschluss im Sekretariat, im Lehrerzimmer oder bei der Schulleitung abgeholt werden. Im Wiederholungsfall können die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch gebeten werden. Es können Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen angewendet werden.

8. Die I-Serv-Nutzungsordnung sowie die IPad-Nutzungsordnung sind Teil der Schulordnung.

9. Das Essen sowie das Kauen von Kaugummi sind im Unterricht nicht gestattet.

10. Für den Schulbesuch wird angemessene Kleidung erwartet. Aufschriften auf der Kleidung müssen grundgesetzkonform sein und den Regeln des „allgemeinen guten Geschmacks" entsprechen. In Konfliktfällen entscheidet die Schulleitung. Jacken und Mäntel sowie Kopfbedeckungen (z.B. Mützen oder Kappen) werden während des Unterrichts abgelegt.

B. Pausen und Aufsicht

1. Die Schülerinnen und Schüler verlassen zu Beginn der Pausen die Klassenräume. Falls der folgende Unterricht außerhalb des Klassenraumes stattfindet, nehmen sie alle dafür benötigten Sachen mit. Die Klassenräume sind in den Pausen verschlossen, die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 halten sich auf dem Schulhof und im Erdgeschoss in der Pausenhalle auf. Über Ausnahmen (z.B. schlechtes Wetter) entscheidet die Schulleitung.

2. Die Schülerinnen und Schüler der Sek II können die Pausen auf den Fluren im 1. und 2. Obergeschoss verbringen.

3. Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Bedienstete sind zur Aufsicht berechtigt und verpflichtet. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Alle Schülerinnen und Schüler sind gegenüber allen Lehrkräften und Bediensteten des Gymnasiums, der Oberschule auskunftspflichtig. Die Auskunftspflicht bezieht sich ausschließlich auf die Daten, die benötigt werden, um eine Schülerin oder einen Schüler eindeutig der zuständigen Schule zuordnen zu können. Darüber hinaus haben alle am Schulzentrum tätigen Lehrkräfte und Bedienstete das Recht, den Schülerinnen und Schülern, gleich welcher Schule, im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht und ihres Erziehungsauftrags Weisungen zu erteilen.

4. Klassenräume, Flure und die Pausenhalle sind Ruhezonen. Hier darf nicht getobt werden.

5. Bewegungsspiele sind nur auf dem Schulfreigelände erlaubt. Für das Spielen mit großen Bällen (z.B. Fußball) stehen die Flächen hinter der Turnhalle zur Verfügung. Ballspielen ist grundsätzlich im Innenhof untersagt. Das Werfen mit Schneebällen ist gemäß Nds. Schulgesetz verboten.

6. Die Schülerinnen und Schüler der Sek II dürfen in Freistunden und Pausen das Schulgelände auf eigene Verantwortung verlassen. Den Schülerinnen und Schülern der Sek I ist dies nur nach Unterrichtsschluss erlaubt. Bei Nachmittagsunterricht bzw. Teilnahme an einem Nachmittagsangebot ist ein Verlassen des Schulgeländes nach Beendigung des Vormittagsunterrichts für Schülerinnen und Schüler der Sek I nur möglich, wenn für das aktuelle Schuljahr die entsprechende Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt und von den Schülerinnen und Schülern (digital oder analog) mitgeführt wird.

C. Drogen und Waffen

1. Auf dem gesamten Schulgelände sind das Rauchen von Zigaretten, E-Zigaretten, Vapes und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen verboten.

2. Waffen und andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden (RdErl. d. MK v. 27. 10. 2021 — 36.3-81 704/03 —)

D. Fahrräder, Autos

1. Die Schüler halten sich an den Fahrradständen nur zum Abstellen oder Abholen ihrer Fahrräder auf.

2. Das Parken von Autos erfolgt nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen.

E. Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen

Bei Verstößen gegen die Schulordnung und das Nds. Schulgesetz werden Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet. Diese Maßnahmen beruhen auf den folgenden Grundsätzen:

  • Die Einsicht soll gefördert werden.
  • Entstandener Schaden soll wieder gutgemacht werden.
  • Ein Einsatz für die Schulgemeinschaft soll geleistet werden.

Bei schwerwiegenden Eingriffen in den Schulalltag (z.B. Diebstahl, Gewalt) schaltet die Schulleitung erlassgemäß die Polizei ein.

 

Diese Schulordnung wird in der jeweils letzten Gesamtkonferenz des Schuljahres neu beraten. Beschlossen von der Gesamtkonferenz am 26.02.2026.

Die Schulordnung der Außenstelle Edewecht:

Außenstelle Edewecht:

A. Verhalten in Schule und Unterricht

  1. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  2. Wenn eine Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht zum Unterricht erschienen ist, meldet sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Sekretariat.
  3. Jede Schülerin und jeder Schüler ist mitverantwortlich für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Freigelände und für den sparsamen Umgang mit Energie.
  4. Wer Schuleigentum oder das Eigentum seiner Mitschülerinnen und Mitschüler grob fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt, muss Ersatz leisten. Ausstellungsgegenstände und Bilder dürfen nicht angetastet werden.
  5. In den Klassen 5-9 werden Ordnungsdienste eingerichtet. Zu deren Aufgaben gehören die Reinigung der Tafel, Kontrolle der Sauberkeit und Ordnung im Klassenraum und auf dem dazugehörigen Flur, das Lüften u.ä. Zur Erledigung dieser Aufgaben dürfen die für den Dienst verantwortlichen Schülerinnen und Schüler in den Pausen im Klassenraum bleiben.
  6. Handys und Geräte mit ähnlichen Funktionen (MP3-Player, Tablets, Laptops, PCs) sind grundsätzlich stumm und vibrationsfrei in der Tasche aufzubewahren. Den Schülerinnen und Schülern der Jg. 5-9 ist die Nutzung der oben genannten Geräte grundsätzlich überall auf dem Schulgelände verboten. Davon ausgenommen ist die Kommunikation (Telefonieren, Verschicken von Nachrichten) in einer speziell dafür ausgewiesenen Kommunikationszone. Diese befindet sich im Wartebereich vor dem Sekretariat. Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonmaterial ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung, durch Lehrkräfte sowie des Einverständnisses der betreffenden Personen. Inhalte, die jugendgefährdend sind oder illegal erworben wurden, sowie Inhalte, die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, dürfen nicht gezeigt werden. Im Falle des Verdachts eines Verstoßes gegen diese Regelungen kann das Gerät von einer Lehrkraft in Verwahrung genommen und ggf. nach Unterrichtsschluss im Sekretariat, im Lehrerzimmer oder bei der Schulleitung abgeholt werden. Im Wiederholungsfall können die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch gebeten werden. Es können auch Erziehungsmittel angewendet werden.
  7. Die I-Serv-Nutzungsordnung ist Teil der Schulordnung.
  8. Das Essen sowie das Kauen von Kaugummi sind im Unterricht nicht gestattet. Über das Trinken im Unterricht befindet die Lehrkraft.
  9. Für den Schulbesuch wird angemessene Kleidung erwartet. Aufschriften auf T-Shirts oder Sweatshirts müssen grundgesetzkonform sein und den Regeln des allgemeinen „guten Geschmacks" entsprechen. In Konfliktfällen entscheidet die Schulleitung.
  10. Jacken und Mäntel sowie Kopfbedeckungen werden während des Unterrichts abgelegt und wenn möglich vor den Klassenräumen aufgehängt.

B. Pausen und Aufsicht

  1. Die Schülerinnen und Schüler verlassen zu Beginn der Pausen die Klassenräume. Falls der folgende Unterricht außerhalb des Klassenraumes stattfindet, nehmen sie alle dafür benötigten Sachen mit, dazu gehören auch Pausenbrote und Getränke. Die Klassenräume, die Jahrgangshäuser sowie der Bereich der Fachunterrichtsräume sind in den Pausen verschlossen, alle Schülerinnen und Schüler halten sich in den großen Pausen auf dem Schulhof, in dem überdachten Verbindungsgang zwischen den Jahrgangshäusern oder im Bereich der Cafeteria auf. Der Bereich des Foyers ist nur unter Aufsicht einer Lehrkraft zu betreten.
  2. Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Bedienstete sind zur Aufsicht berechtigt und verpflichtet. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
  3. Klassenräume, Flure und der Bereich der Cafeteria sind Ruhezonen. Hier darf nicht getobt werden.
  4. Bewegungsspiele sind nur auf dem Schulfreigelände erlaubt. Das Werfen mit Schneebällen ist durch das Nds. Schulgesetz verboten.
  5. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich mit dem ersten Gong zu ihrem Unterrichtsraum.
  6. Den Schülerinnen und Schülern ist das Verlassen des Schulgeländes nur nach Unterrichtsschluss erlaubt.

C. Drogen und Waffen

  1. Auf dem gesamten Schulgelände sind das Rauchen und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen verboten.
  2. Waffen und andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden
    (RdErl. d. MK v. 6.8.2014 - 36.3-81704/03 (Nds. MBl. Nr. 29/2014 S. 543; SVBl. 9/204 S. 458) - VORIS 22410 - ).

D. Fahrräder

Die Schülerinnen und Schüler halten sich an den Fahrradständen nur zum Abstellen oder Abholen ihrer Fahrräder auf.

E. Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen

Bei Verstößen gegen die Schulordnung und das Nds. Schulgesetz werden Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet. Diese Maßnahmen beruhen auf den folgenden Grundsätzen:

  • Die Einsicht soll gefördert werden.
  • Entstandener Schaden soll wieder gutgemacht werden.
  • Ein Einsatz für die Schulgemeinschaft soll geleistet werden.

Bei schwerwiegenden Eingriffen in den Schulalltag (z.B. Diebstahl, Gewalt) schaltet die Schulleitung erlassgemäß die Polizei ein.

Diese Schulordnung wird in der jeweils letzten Gesamtkonferenz des Schuljahres neu beraten.

Beschlossen von der Gesamtkonferenz am 18.06.2006, am 01.07.2014, am 29.01.2019 und zuletzt überarbeitet und beschlossen am 20.11.2019.

 

 

Die Schulordnung regelt über den gesetzlichen Rahmen hinaus das Zusammenleben an der Schule. Dieses soll von Mitverantwortung, gegenseitigem Respekt, gegenseitiger Rücksichtnahme und Beachtung des Umweltschutzes getragen sein.

 

A. Verhalten in Schule und Unterricht

1.     Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer erscheinen pünktlich zum Unterricht.

2.     Wenn eine Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht zum Unterricht erschienen ist, meldet sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Sekretariat.

3.     Jede Schülerin und jeder Schüler ist mitverantwortlich für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Freigelände und für den sparsamen Umgang mit Energie.

4.     Wer Schuleigentum oder das Eigentum seiner Mitschülerinnen und Mitschüler grob fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt, muss Ersatz leisten. Ausstellungsgegenstände und Bilder dürfen nicht angetastet werden.

5.     In den Klassen 5-10 werden Ordnungsdienste eingerichtet. Zu deren Aufgaben gehören die Reinigung der Tafel, Kontrolle der Sauberkeit und Ordnung im Klassenraum und auf dem dazugehörigen Flur, das Lüften u. ä.

6.     Smartphones und Geräte mit ähnlichen Funktionen (MP3-Player, private Tablets, Laptops, PCs) sind grundsätzlich stumm und vibrationsfrei in der Schultasche aufzubewahren. Alternativ dazu können die Geräte auch, so wie es bei Klausuren üblich ist, auf einem separaten „Techniktisch" abgelegt werden. Über das Verfahren befindet die Lehrkraft. Den Schülerinnen und Schülern der Jg. 5-10 ist die Nutzung der oben genannten Geräte grundsätzlich überall auf dem Schulgelände verboten. Davon ausgenommen ist die Kommunikation (Telefonieren, Verschicken von Nachrichten) in einer speziell dafür ausgewiesenen Kommunikationszone. Diese befindet sich im Windfang des Haupteinganges. Den Schülerinnen und Schülern der Jg. 11-13 ist die geräuschlose Nutzung der genannten Geräte nur im Bereich des Z-Gebäudes außerhalb der Unterrichtsstunden gestattet.

7.     Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonmaterial ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung, durch Lehrkräfte sowie des Einverständnisses der betreffenden Personen. Inhalte, die jugendgefährdend sind oder illegal erworben wurden, sowie Inhalte, die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, dürfen nicht gezeigt werden. Im Falle des Verdachts eines Verstoßes gegen diese Regelungen kann das Gerät von einer Lehrkraft in Verwahrung genommen und nach Unterrichtsschluss im Sekretariat, im Lehrerzimmer oder bei der Schulleitung abgeholt werden. Im Wiederholungsfall können die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch gebeten werden. Es können Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen angewendet werden.

8.     Die I-Serv-Nutzungsordnung sowie die IPad-Nutzungsordnung sind Teil der Schulordnung.

9.     Das Essen sowie das Kauen von Kaugummi sind im Unterricht nicht gestattet.

10.  Für den Schulbesuch wird angemessene Kleidung erwartet. Aufschriften auf der Kleidung müssen grundgesetzkonform sein und den Regeln des „allgemeinen guten Geschmacks" entsprechen. In Konfliktfällen entscheidet die Schulleitung. Jacken und Mäntel sowie Kopfbedeckungen (z.B. Mützen oder Kappen) werden während des Unterrichts abgelegt.

 

 

B. Pausen und Aufsicht

1.     Die Schülerinnen und Schüler verlassen zu Beginn der Pausen die Klassenräume. Falls der folgende Unterricht außerhalb des Klassenraumes stattfindet, nehmen sie alle dafür benötigten Sachen mit. Die Klassenräume sind in den Pausen verschlossen, die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 halten sich auf dem Schulhof und im Erdgeschoss in der Pausenhalle auf. Über Ausnahmen (z.B. schlechtes Wetter) entscheidet die Schulleitung.

2.     Die Schülerinnen und Schüler der Sek II können die Pausen auf den Fluren im 1. und 2. Obergeschoss verbringen.

3.     Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Bedienstete sind zur Aufsicht berechtigt und verpflichtet. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Alle Schülerinnen und Schüler sind gegenüber allen Lehrkräften und Bediensteten des Gymnasiums, der Oberschule auskunftspflichtig. Die Auskunftspflicht bezieht sich ausschließlich auf die Daten, die benötigt werden, um eine Schülerin oder einen Schüler eindeutig der zuständigen Schule zuordnen zu können. Darüber hinaus haben alle am Schulzentrum tätigen Lehrkräfte und Bedienstete das Recht, den Schülerinnen und Schülern, gleich welcher Schule, im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht und ihres Erziehungsauftrags Weisungen zu erteilen.

4.     Klassenräume, Flure und die Pausenhalle sind Ruhezonen. Hier darf nicht getobt werden.

5.     Bewegungsspiele sind nur auf dem Schulfreigelände erlaubt. Für das Spielen mit großen Bällen (z.B. Fußball) stehen die Flächen hinter der Turnhalle zur Verfügung. Ballspielen ist grundsätzlich im Innenhof untersagt. Das Werfen mit Schneebällen ist gemäß Nds. Schulgesetz verboten.

6.     Die Schülerinnen und Schüler der Sek II dürfen in Freistunden und Pausen das Schulgelände auf eigene Verantwortung verlassen. Den Schülerinnen und Schülern der Sek I ist dies nur nach Unterrichtsschluss erlaubt. Bei Nachmittagsunterricht bzw. Teilnahme an einem Nachmittagsangebot ist ein Verlassen des Schulgeländes nach Beendigung des Vormittagsunterrichts für Schülerinnen und Schüler der Sek I nur möglich, wenn für das aktuelle Schuljahr die entsprechende Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt und von den Schülerinnen und Schülern (digital oder analog) mitgeführt wird.

 

C. Drogen und Waffen

1.     Auf dem gesamten Schulgelände sind das Rauchen von Zigaretten, E-Zigaretten, Vapes und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen verboten.

2.     Waffen und andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden (RdErl. d. MK v. 27. 10. 2021 — 36.3-81 704/03 —)

 

D. Fahrräder, Autos

1.     Die Schüler halten sich an den Fahrradständen nur zum Abstellen oder Abholen ihrer Fahrräder auf.

2.     Das Parken von Autos erfolgt nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen.

 

E. Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen

Bei Verstößen gegen die Schulordnung und das Nds. Schulgesetz werden Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet. Diese Maßnahmen beruhen auf den folgenden Grundsätzen:

-        Die Einsicht soll gefördert werden.

-        Entstandener Schaden soll wieder gutgemacht werden.

-        Ein Einsatz für die Schulgemeinschaft soll geleistet werden.

Bei schwerwiegenden Eingriffen in den Schulalltag (z.B. Diebstahl, Gewalt) schaltet die Schulleitung erlassgemäß die Polizei ein.

 

Diese Schulordnung wird in der jeweils letzten Gesamtkonferenz des Schuljahres neu beraten. Beschlossen von der Gesamtkonferenz am 26.02.2026.

Projekttage

Regelmäßig werden von Schüler(inne)n und Lehrer(inne)n gemeinsam geplante Projekttage durchgeführt, zu der auch außerschulische Institutionen bzw. Privatleute hinzugezogen werden.

Begabtenförderung

Das GZE fördert besonders begabte Schülerinnen und Schüler. Einzelheiten erfahren Sie auf den Seiten der Hochbegabtenförderung.

Die für die Förderung in Frage kommenden SUS werden auf unterschiedlichen Wegen erfasst:

Sie werden a) durch die drei kooperierenden Grundschulen gemeldet und können dann gleich in passende Maßnahmen einsteigen, b) durch die sie unterrichtenden LehrerInnen ausgewählt: in der Regel anlässlich der Zeugniskonferenzen (frühestens ab dem Halbjahreszeugnis Klasse 5) sowie in den Konferenzen zur Individuellen Lernentwicklung (ILE), in denen alle in einer Klasse unterrichtenden Lehrer anwesend sind. In diesem Gremium kann eine pädagogische Entscheidung zur Empfehlung der Förderung nicht nur über das Notenbild erfolgen, sondern auch durch den Austausch von Beobachtungen im Unterricht. Besondere Bega­bungen in einzelnen Fachbereichen können so bekannt gemacht und speziell gefördert werden.

Intelligenztests und psychologische Gutachten spielen bei der Auswahl der geförderten Schülerinnen und Schüler eine untergeordnete Rolle. Sollten Eltern eine besondere Begabung ihres Kindes feststellen, das Kind wurde aber aufgrund seines Notenbildes bisher nicht als besonders begabt ausgewählt, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Frau Kilian direkt oder über die Klassenlehrkraft.

SchülerInnen, die in der Zeugniskonferenz benannt werden, erhalten einen Eintrag im Zeugnis, aus dem die Empfehlung hervorgeht, am Programm für besonders begabte Schüler teilzunehmen. Eine regelmäßige Teilnahme wird wiederum im folgenden Zeugnis bestä­tigt und durch ein Beiblatt zum Zeugnis detailliert dokumentiert.

Das GZE arbeitet in einem Kooperationsverbund mit den Grundschulen Ofen, Friedrichsfehn und Am Wiesen­grund zusammen. Die dafür ins Leben gerufene Steuergruppe, die seit dem Schuljahr 2011/2012 von Frau Kilian geleitet wird, koordiniert die gemeinsame Arbeit. In regelmäßig stattfindenden Sitzungen tau­schen sich die KOV-Schulen aus. Dadurch können besondere Begabungen (die nicht zwingend mit hervorra­gen­den Zeugnisnoten einher gehen) früh erkannt, individuell gefördert und weiterentwickelt werden. Zurzeit arbeitet der KOV an einem Internetauftritt, der die Kompetenz­bereiche der jeweiligen Schule dokumentiert. In der Vergangenheit gab es außerdem viele gemeinsame, regelmäßig durchgeführte schulform­über­­grei­fen­de Projekte: Schreib­werk­statt, Mathe-Nacht, Kunstprojekt, Philosophie­ren mit Kin­dern, teilweise in enger Zusammenarbeit mit der Carl-von-Ossietzky-Universität in Oldenburg. Diese Angebote werden sowohl von Grundschülern (meist Klasse 4) als auch von Gymnasiasten gut angenommen bieten allen Beteiligten bereichernde Erfahrungen.

Das Förderprogramm besteht aus Enrichmentmaßnahmen, die den Regelunterricht ergänzen oder unter­richts­­fremde Themen in den Blick nehmen. Es gibt AGs, Blockveranstaltungen, „Pull-out" sowie die Mög­lichkeit zur Teilnahme an Wettbewerben und Sprachprüfungen. Besonders beliebte Organisationsformen sind Arbeitsgemeinschaften, die speziell eingerichtet werden und deren Niveau, Lern- und Arbeits­tem­po auf „Schnell-Lerner" abgestimmt sind (vgl. Förderprogramm). Zudem erfreuen sich Blockseminare großer Beliebtheit, da sie den vollen Stundenplänen der Schüler(innen) entgegen kommen: Die TeilnehmerInnen arbeiten 2-3 Tage intensiv an einem Thema und werden hierfür ggfs. vom Schulunterricht freigestellt.

Das Angebot des Kreativen Schreibens als Pull-out hat sich in der Vergangenheit nicht bewährt. Dieses An­gebot wird daher als AG /Workshop ange­bo­ten. So wird das Augenmerk der Pull-out-Maßnahmen auf ein ver­­stärk­tes Angebot von Wettbewerben ge­legt (z.B. Politik-, Geschichts-, Bundesfremdsprachenwettbewerb). Wünschenswert wäre eine Präsentation der Arbeitsergebnisse am Ende des Halbjahres für Eltern, interes­sier­te MitschülerInnen und KollegInnen – oder auch ein Eintrag im Jahrbuch.

Acceleration (Überspringen eines Schuljahres) zählt ebenfalls zu Begabtenfördermaß­nah­men des GZE. Wer diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte, wird intensiv beraten und begleitet.

Darüber hinaus findet eine besondere Förderung durch bilingualen Unterricht, Streicherklasse, ein breites AG-Angebot und diverse Sprachprüfungen (Cambridge Certificate, DELF/DALF) statt. Schließlich wird das Konzept durch eine Schulphilosophie untermauert, die die Eigen­ständig­keit und Kreati­vität der Schülerinnen und Schüler fördert. So wird beispielsweise das Mitbestimmungsrecht durch einen Schülerrat unterstützt, von SchülerInnen initiierte Projekte werden begrüßt und interkulturelle Kontakte durch verschiedene Austausch­programme (Frankreich, GAPP-Austausch USA) sowie durch längere Auslandsaufenthalte und die Aufnahme von Gastschülern aus aller Welt am GZE ermöglicht.

Einzelprojekte

Ungezählte mehr oder weniger einmalige Projekte, die entstehen, weil jemand eine Idee und Lust und Zeit und die – von zahlreichen Faktoren abhängige – Genehmigung dafür hat (z.B. Projekt „Literaturverfilmung“ in Steinkimmen, Aufführung von Musicals).

 

SEIS-Befragung -  Beteiligung der Befragungsgruppen

Die Beteiligung der Befragungsgruppen war insgesamt groß (Rücklaufquoten: 7. Klasse: 90 % der Schülerinnen/Schüler, 73 % der Eltern; 10. Klasse: 90 % der Schülerinnen/Schüler, 55 % der Eltern; 82 % der Lehrerinnen/Lehrer; 75 % der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter). Die Erhebung stellt einen Baustein im gesamten schulischen Evaluationsprozess dar.

Engagement für die Anliegen der Schule

Die Inspektoren loben, dass viele Lehrkräfte in „hohem Maße bereit sind, für die Verbesserung und die Erweiterung des pädagogischen und fachlichen Profils zusätzliche Arbeit zu leisten“. „Auch die Eltern- und Schülerschaft zeigt ein großes Engagement für ‚ihre’ Schule.“ (vgl. Bericht der Schulinspektion)

Unesco Projektschule

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Erasmus+

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Begabtenförderung

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Erasmus+ - Qualitätssiegel 2024

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Umweltschule in Europa

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Tamiga nds Schulen MIT Afrika 100px

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