Anmeldung Klasse 5 Schuljahr 2025/2026
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie die für die Anmeldung wichtigen Formulare. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 09.05.2025 bei uns per Post eingehen oder in unsere Postkästen eingeworfen werden:
Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht Humboldtstr. 1 26160 Bad Zwischenahn |
oder |
Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht Göhlenweg 3 26188 Edewecht |
- Checkliste
- Anmeldebogen
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Anmeldung Schülerbusverkehr
- Informationsschreiben an Erziehungsberechtigte zur Abfrage von Vorerkrankungen der an einer Schulfahrt teilnehmenden Kinder
- Informationsschreiben zum Eltern-IServ
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
- Kopie des Impfpasses (Nachweis Masernschutzimpfung)
- Kopie des Schwimmpasses (Nachweis Schwimmabzeichen)
Verfahren der Schulbuchausleihe
- Information Schulbuchausleihe
- Anmeldung Schulbuchausleihe
- Schulbuchliste 5. Klasse
- Informationen zu den Lernmittellisten, Abkürzungen
Anmeldung zum „offenen Ganztag“
Die nun folgenden Informationen gehören nicht zu den Anmeldeunterlagen. Die Materialien können Ihnen einen Einblick verschaffen über den 5. Jahrgang am GZE und weitere Angebote:
- Der 1. Schultag
- Materialliste 5. Jahrgang
- Kennenlernfahrten
- Stunden- und Pausenzeiten
- Informationen zur iPad-Nutzung
- Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
- Hinweise für die Eltern
- Information zum Schwimmabzeichen in Bronze
- Informationen der Gemeinde zur Schulmensa Standort Bad Zwischenahn
- Schulmensa Standort Bad Zwischenahn
- Schulmensa Standort Edewecht
- Voraussichtliche Kosten
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Regelungen u. a. zur Versetzung, zur Nachprüfung und zum freiwilligen Zurücktreten im Sj. 2021/22
- Veröffentlicht am 23. Februar 2022
- Geschrieben von Schulleiter
- Zugriffe: 860
Zwei neue Erlasse zur Versetzung, zur Nachprüfung und zum freiwilligen Zurücktreten regeln in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in den Jahrgängen im Schuljahr 2021/2022 u. a. Folgendes :
- Verbindliche Anwendung der Ausgleichsregelung bei Versetzungen.
- Anspruch auf eine Nachprüfung für Schülerinnen und Schüler des 5. bis 9. Schuljahrgangs, die am Ende des Schuljahrgangs 2021/2022 wegen mangelhafter Leistungen in zwei Fächern nicht versetzt werden.
- Anträge für ein freiwilliges Zurücktreten können bis zum 10. Juni 2022 gestellt werden.
Die aktuellen Erlasse für die SEK I sind im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" einzusehen.