Anmeldung Jahrgang 5 2024/25
Liebe Eltern,
hier finden Sie die für die Anmeldung wichtigen Formulare. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 30.04.2024 bei uns per Post eingehen oder in unsere Postkästen eingeworfen werden:
Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht Humboldtstr. 1 26160 Bad Zwischenahn |
oder | Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht Göhlenweg 3 26188 Edewecht |
- Checkliste
- Formular „Anmeldung"
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
- Kopie des Impfausweises (Nachweis Masernschutzimpfung)
- Informationsschreiben über die Abfrage von Vorerkrankungen
- Anmeldung zum Schülerbusverkehr
Verfahren der Schulbuchausleihe
- Information Schulbuchausleihe Jahrgang 5
- Allgemeine Informationen zur Schulbuchausleihe
- Anmeldung Schulbuchausleihe
- Schulbuchliste 5. Klasse
Anmeldung zum offenen Ganztag
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Neuer Rahmenhygieneplan Corona Schule zum Sj. 2020/21 und Hinweise zum Umgang mit coronabedingten Lernrückständen
- Veröffentlicht am 18. August 2020
- Geschrieben von Klaus Friedrich
- Zugriffe: 1101
In dem aktualisierten Rahmenhygieneplan Corona Schule stellt das Kultusministerium dar, dass das neue Schuljahr 2020/21 in einem eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) beginnen wird. Darin sind auch Regelungen zum Schutz von Personen in Schulen enthalten, die besonderen gesundheitlichen Risiken unterliegen.
Das Abstandsgebot zwischen Schülerinnen und Schülern im Klassenraum (!) fällt weg, dafür ist die konsequente Umsetzung der Lüftung neben den weiter einzuhaltenden Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen absolut notwendig (vgl. Begleitschreiben des Ministers zum Rahmenhygienplan). Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts bleibt weiterhin am GZE verpflichtend.
Allgemein gilt: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig werden.
Das Ministerium weist in einem weiteren Brief daraufhin, dass es aufgrund lokaler oder regionaler Infektionsherde zeitweise notwendig sein kann, den Präsenzunterricht wieder einzuschränken. Wenn es regional wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen kommen sollte und das örtliche Gesundheitsamt fest-stellt, dass das regionale Infektionsgeschehen einen eingeschränkten Regelbetrieb nicht mehr zulässt, wird auf Veranlassung des örtlichen Gesundheitsamtes in Szenario B (Schule im Wechselmodell) oder Szenario C (Quarantäne und Shutdown) gewechselt.
Weiterhin gibt das Kultusministerium Hinweise Umgang mit coronabedingten Lernrückständen.
Alle 4 Dokumente sind auch im nebenstehenden Kasten "Schule in Coronazeiten - Informationen und Verfahrensweisen" zu finden.