Anmeldung Klasse 5 Schuljahr 2025/2026
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie die für die Anmeldung wichtigen Formulare. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 09.05.2025 bei uns per Post eingehen oder in unsere Postkästen eingeworfen werden:
Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht Humboldtstr. 1 26160 Bad Zwischenahn |
oder |
Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht Göhlenweg 3 26188 Edewecht |
- Checkliste
- Anmeldebogen
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Anmeldung Schülerbusverkehr
- Informationsschreiben an Erziehungsberechtigte zur Abfrage von Vorerkrankungen der an einer Schulfahrt teilnehmenden Kinder
- Informationsschreiben zum Eltern-IServ
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
- Kopie des Impfpasses (Nachweis Masernschutzimpfung)
- Kopie des Schwimmpasses (Nachweis Schwimmabzeichen)
Verfahren der Schulbuchausleihe
- Information Schulbuchausleihe
- Anmeldung Schulbuchausleihe
- Schulbuchliste 5. Klasse
- Informationen zu den Lernmittellisten, Abkürzungen
Anmeldung zum „offenen Ganztag“
Die nun folgenden Informationen gehören nicht zu den Anmeldeunterlagen. Die Materialien können Ihnen einen Einblick verschaffen über den 5. Jahrgang am GZE und weitere Angebote:
- Der 1. Schultag
- Materialliste 5. Jahrgang
- Kennenlernfahrten
- Stunden- und Pausenzeiten
- Informationen zur iPad-Nutzung
- Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
- Hinweise für die Eltern
- Information zum Schwimmabzeichen in Bronze
- Informationen der Gemeinde zur Schulmensa Standort Bad Zwischenahn
- Schulmensa Standort Bad Zwischenahn
- Schulmensa Standort Edewecht
- Voraussichtliche Kosten
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Änderung der Tarifbestimmungen & Beförderungsbestimmungen des VBN
- Veröffentlicht am 28. Januar 2015
- Zugriffe: 1913
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Laut Tarifbestimmungen & Beförderungsbestimmungen des VBN (vgl. Seite 23) beträgt die Gebühr für eine Ersatzfahrkarte seit dem 01.01.2015 25,-€ (statt bisher 10,-€).
Den Schülerinnen und Schülern wird zunächst ein vorläufiges Ticket ausgestellt, das maximal 10 Tage Gültigkeit hat. Bei Ersatzausstellung des verloren gegangenen Schüler-SammelzeitTickets wird dann ab sofort ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25,-€ fällig. (Bei Vorlage von beschädigten Schüler-SammelzeitTickets kann auf die Gebühr verzichtet werden.)
Die Schülerinnen und Schüler bekommen die Gebührenerhöhung auf diesem Wege vorsorglich von uns mitgeteilt, um sie für den sorgfältigen Umgang mit den Busfahrkarten zu sensibilisieren.