Anmeldung Klasse 5 Schuljahr 2025/2026
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie die für die Anmeldung wichtigen Formulare. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 09.05.2025 bei uns per Post eingehen oder in unsere Postkästen eingeworfen werden:
Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht Humboldtstr. 1 26160 Bad Zwischenahn |
oder |
Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht Göhlenweg 3 26188 Edewecht |
- Checkliste
- Anmeldebogen
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Anmeldung Schülerbusverkehr
- Informationsschreiben an Erziehungsberechtigte zur Abfrage von Vorerkrankungen der an einer Schulfahrt teilnehmenden Kinder
- Informationsschreiben zum Eltern-IServ
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
- Kopie des Impfpasses (Nachweis Masernschutzimpfung)
- Kopie des Schwimmpasses (Nachweis Schwimmabzeichen)
Verfahren der Schulbuchausleihe
- Information Schulbuchausleihe
- Anmeldung Schulbuchausleihe
- Schulbuchliste 5. Klasse
- Informationen zu den Lernmittellisten, Abkürzungen
Anmeldung zum „offenen Ganztag“
Die nun folgenden Informationen gehören nicht zu den Anmeldeunterlagen. Die Materialien können Ihnen einen Einblick verschaffen über den 5. Jahrgang am GZE und weitere Angebote:
- Der 1. Schultag
- Materialliste 5. Jahrgang
- Kennenlernfahrten
- Stunden- und Pausenzeiten
- Informationen zur iPad-Nutzung
- Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
- Hinweise für die Eltern
- Information zum Schwimmabzeichen in Bronze
- Informationen der Gemeinde zur Schulmensa Standort Bad Zwischenahn
- Schulmensa Standort Bad Zwischenahn
- Schulmensa Standort Edewecht
- Voraussichtliche Kosten
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Informationen zur Schulbuchausleihe 2022/23
- Veröffentlicht am 14. Mai 2022
- Geschrieben von C Logemann
- Zugriffe: 1136
Anmeldung für die Lehrmittelausleihe und -ausgabe
Die Listen für die im nächsten Schuljahr verwendeten Lehrmittel und Informationen zur Ausleihe bzw. Lehrmittelausgabe sind in den letzten Tagen in den Klassen verteilt worden. Sie sind zusammen mit den Informationen zur Ausleihe und Anmeldezetteln auch auf der Homepage unter Infos Sek I/II >Schulbücher zu finden.
In den Klassenstufen 5-6 und 9-11 wird die Lehrbuchausleihe wie bisher stattfinden. Hier werden Print-Ausgaben der verwendeten Lehrbücher zur Verfügung gestellt. In Jahrgang 11 findet eine Teilausleihe statt. Für diese Ausleihe ist eine Neuanmeldung erforderlich.
In Jahrgang 7 und 8 wird im kommenden Schuljahr mit Tablets gearbeitet. Dadurch werden in diesen Jahrgängen verstärkt e-books zum Einsatz kommen. Die Lehrmittelausgabe wird für diese Jahrgänge eine Mischung aus Print-Ausgaben und e-book-Lizenzen bereitstellen. Da auch Lizenzen für kostenpflichtige Apps (Heftführung und Taschenrechner) von allen gekauft werden müssen, ist für den jeweiligen Jahrgang eine Neuanmeldung erforderlich. Hinweis: Eine eingelöste e-book-Lizenz kann nicht zurückgegeben, ersetzt oder ausgetauscht werden (z. B. beim Wechsel des Religions-/Werte-und-Normen-Kurses)!
In den Jahrgängen 9-13 ist die Arbeit mit e-books im Unterricht zulässig, die entsprechenden Lizenzen müssen jedoch selbst beschafft werden. Die Schule stellt im Rahmen der Lehrbuchausleihe nur gedruckte Bücher zur Verfügung. Wird die Arbeit mit e-books gewünscht, ist eine Teilnahme an der Ausleihe nicht sinnvoll. Der Vertrag müsste bis zum 15. Juni gekündigt werden. Hinweis: Wird wegen des Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen der Gebrauch des Tablets untersagt, müssen innerhalb einer Woche selbstständig Druckversionen der Lehrbücher beschafft werden, da im Unterricht nicht mehr auf die e-books zugegriffen werden kann.
WICHTIG! Die Teilnahmegebühr für die Lehrmittelausleihe bzw. -ausgabe muss bis zum 30.05.2022 auf dem Lehrmittelkonto (s. Informationen unter Infos Sek I/II>Schulbücher) eingegangen sein. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann die Versorgung mit Lehrmitteln zum Schuljahrsbeginn nicht gewährleistet werden. Dann müssen die Lehrmittel selbst besorgt werden.