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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das NLQ weist darauf hin, dass
Weil ausschließlich Schulen Vertragspartner der Kompetenzzentren sind und damit auch die Kosten einer Fortbildung (z. B. des ofz) übernehmen, müssen alle Fortbildungen auf jeden Fall rechtzeitig von Herrn Friedrich genehmigt werden, - für nicht genehmigte Fortbildungen werden die Kosten nicht erstattet.
Nibis und ofz haben eigene Formulare, die im großen Lehrerzimmer in der Formularbox zu finden sind. Dort gibt es auch ein Formular "Sonderurlaub", das Sie bitte benutzten, falls Ihre Fortbildung einen anderen Träger hat als die beiden von der nds. Schulbehörde.
Danke!
Carsten Schwinde