Förderung durch Acceleration

 

Acceleration, d.h. das Überspringen eines Schuljahres, zählt ebenfalls zu den Begabtenfördermaßnahmen unserer Schule.

In den Verordnungen über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen und Überweisungen an den allgemein bildenden Schulen (Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung) wird in § 6 geregelt, dass auf Beschluss der Klassenkonferenz und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten ein Schüler einen Schuljahrgang überspringen kann, wenn er nach den gezeigten Leistungen und bei Würdigung der Gesamtpersönlichkeit fähig erscheint, nach einer Übergangszeit in dem künftigen Schuljahrgang erfolgreich mitzuarbeiten.

Die Schülerinnen und Schüler, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, werden intensiv beraten und der Einstieg in die höhere Jahrgangsstufe wird pädagogisch begleitet.
Grundsätzlich gilt an unserer Schule jedoch der Grundsatz:


Enrichment vor Acceleration.