Auswahl der Schülerinnen und Schüler
Auswahl der Schülerinnen und Schüler
Aus Sicht der Schule soll als besonders begabt ein junger Mensch angesehen werden, der dauerhaft Leistungen auf einem oder mehreren Wissensgebiet zeigt, die über das Niveau seines Jahrgangs hinausgehen, und der durch ungewöhnliche Äußerungen verblüfft, die auf ein tiefer gehendes Verständnis oder auf kreative Problemlösung schließen lassen. Einen qualitativen Sprung zwischen Begabten und Hochbegabten gibt es nicht, die Grenzen sind fließend und kontinuierlich. An unserer Schule wird deshalb allgemein von „besonders Begabten“ gesprochen.
Die für die Förderung in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler werden auf unterschiedlichen Wegen erfasst:
a) Sie werden durch die drei kooperierenden Grundschulen gemeldet und können gleich in passende Maßnahmen einsteigen.
b) Sie werden durch die sie unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer ausgewählt. Dies geschieht in der Regel anlässlich der Zeugniskonferenzen (frühestmöglicher Zeitpunkt: Halbjahreszeugnis Klasse 5) sowie in den Konferenzen zur Individuellen Lernentwicklung (ILE), in denen alle in einer Klasse unterrichtenden Lehrer anwesend sind. In diesem Gremium kann eine pädagogische Entscheidung zur Empfehlung der Förderung nicht nur über das Notenbild erfolgen, sondern auch durch den Austausch von Beobachtungen im Unterricht. Besondere Begabungen in einzelnen Fachbereichen können so bekannt gemacht und speziell gefördert werden.
Die Schülerinnen und Schüler, die in der Zeugniskonferenz benannt werden, erhalten einen Eintrag im Zeugnis, aus dem die Empfehlung hervorgeht, am Programm für besonders begabte Schüler teilzunehmen. Die Schülerinnen und Schüler werden daraufhin angeschrieben und bekommen die Möglichkeit, aus dem jeweils aktuellen Programm zur Begabtenförderung ein für sie geeignetes Projekt zu wählen.
Wird ein Angebot wahrgenommen, so wird die regelmäßige Teilnahme im folgenden Zeugnis bestätigt. Zurzeit wird außerdem ein Zertifikat erarbeitet, auf dem die Maßnahme detaillierter festgehalten und das den Schülerinnen und Schülern als Teilnahmebescheinigung ausgeteilt werden kann.
Intelligenztests und psychologische Gutachten spielen bei der Auswahl der geförderten Schülerinnen und Schüler eine untergeordnete Rolle.
Sollten Eltern eine besondere Begabung ihres Kindes feststellen, das Kind wurde aber (beispielsweise aufgrund seines Notenbildes) bis dato nicht als besonders begabt „erkannt“, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Frau Kilian: ki@gze-ni.de