Rauchen in der Schule

Rechtliches zum Rauchen in der Schule
Seit dem 01.08.05 gilt ein Erlass zur rauchfreien Schule, d.h. weder in der Schule noch auf dem Schulgelände darf geraucht werden. Das gilt für Lernende genauso wie für Lehrende. Seit Juli 2007 ist es Jugendlichen unter 18 Jahren sogar gänzlich verboten, in der Öffentlichkeit zu rauchen. Diejenigen, die volljährig sind, müssen das Schulgelände zum Rauchen verlassen.
Am GZE ist dies erfreulicherweise nur noch ein kleines Grüppchen von 10 - 15 Schülerinnen und Schülern, die sich vis-a-vis des Schulgebäudes um den dort installierten Mülleimer scharren.
Aktion zum Weltnichtrauchertag
Vielleicht ist unter diesen ja die eine oder andere, die das Rauchen aufgeben möchte, aber nicht recht weiß, wie das angefangen werden kann. Hierzu findet in allen Jahren mit gerader Jahreszahl eine kleine Informationsveranstaltung am Weltnichtrauchertag statt, zu der alle interessierten Oberstufenschülerinnen und -schüler eingeladen sind.
Da dieses Jahr der 31. Mai auf einen Samstag fällt, wird ein anderes Datum gefunden werden. Die Bekanntgabe erfolgt rechtzeitig.
Kooperation der Schulen des Schulzentrums
Ein großes Problem ist das der rauchenden minderjährigen Schüler des Schulzentrums, die in den Pausen unerlaubt das Schulgelände verlassen. Hier arbeitet momentan eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern aller drei Schulen an einem tragfähigen gemeinsamen Konzept.