Anmeldung Jahrgang 5 2024/25
Liebe Eltern,
hier finden Sie die für die Anmeldung wichtigen Formulare. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 30.04.2024 bei uns per Post eingehen oder in unsere Postkästen eingeworfen werden:
Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht Humboldtstr. 1 26160 Bad Zwischenahn |
oder | Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht Göhlenweg 3 26188 Edewecht |
- Checkliste
- Formular „Anmeldung"
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
- Kopie des Impfausweises (Nachweis Masernschutzimpfung)
- Informationsschreiben über die Abfrage von Vorerkrankungen
- Anmeldung zum Schülerbusverkehr
Verfahren der Schulbuchausleihe
- Information Schulbuchausleihe Jahrgang 5
- Allgemeine Informationen zur Schulbuchausleihe
- Anmeldung Schulbuchausleihe
- Schulbuchliste 5. Klasse
- Die Bedeutung der Abkürzungen auf den Bücherlisten des GZE
Anmeldung zum offenen Ganztag
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Anmeldezeiten der 10. Klassen (Schuljahr 2016/2017)
- Veröffentlicht am 21. Januar 2016
- Geschrieben von Matthias Aumann
- Zugriffe: 2107
Ab Montag, dem 1. Februar bis Freitag, dem 5. Februar 2016, jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, nimmt das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht in Bad Zwischenahn die Anmeldungen für die Klasse 10 (Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe) des Schuljahres 2016/2017 für Schüler von den Haupt- und Realschulen und den berufsbildenden Schulen entgegen.
Die Voraussetzung für die Zulassung ist der erweiterte Abschluss der Sekundarstufe I.
Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, Realschulen, der Haupt- und Realschulzweige an den kooperativen Gesamtschulen sowie der Oberschulen, die den 9. Schuljahrgang besuchen und am Ende des Schuljahres die Bedingungen zum Übergang in das Gymnasium nach § 9 Abs. 1 der Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung erfüllen, können zum 01.08.2016 ebenfalls in den 10. Schuljahrgang eines Gymnasiums aufgenommen werden.
Zur Anmeldung ist jeweils das letzte Halbjahreszeugnis im Original oder in Kopie mitzubringen.